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Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Wer einen Betreuungsverein betreiben möchte, benötigt in der Regel eine staatliche Anerkennung.

Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
  • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
  • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

 

Kreis oder kreisfreien Stadt

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung,
  • Versicherungsnachweis,
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 102 - Betreuungsbehörde

Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 48 48
04 81 / 97 - 14 99
betreuungsbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de

Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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