Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung
Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.
Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.
In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK). Die Fachaufsicht über die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord übt das Referat Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) aus.
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
- Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG),
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG),
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV).
Ausführliche Informationen
- zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
- zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
- zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
- zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
BMFSFJ - Leitfaden zum Mutterschutz
BMAS - Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
BAG - Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Frau Frauke Boe
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Kontakt herunterladen
+49 481 605-28
frauke.boe[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
O.10
Herr Bennet Pycha
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-5416
poststelle[at]sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170
Kiel
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
0431 220040-10
0431 220040-650
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein