Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Telefonische Wohngeld-Anfragen:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Eylül Enginkaya
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
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0481 605-52
eyluel.enginkaya[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.18
Frau Georgius
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
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0481 605-53
georgius[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.19
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein