Eintrag in das Fischereibuch beantragen
Eintrag in das Fischereibuch beantragen
Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird.
Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister.
Kurztext
- Führen des Fischereibuches
- selbständige Fischereirechte werden in das Fischereibuch eingetragen
Zuständig: obere Fischereibehörde
- Durch Einreichen der rechtlichen Unterlagen können Sie die Eintragung, Änderung oder Löschung in das Fischereiregister beantragen:
- Die Behörde ändert das Fischereibuch und erteilt Ihnen einen Änderungsbescheid, der Ihnen per Mail oder Post zugeht
- Sie werden in diesem Bescheid zu einer Gebührenzahlung aufgefordert
Nachdem die Zahlung von Ihnen getätigt wurde und bei der Behörde eingegangen ist, wird Ihr Vorgang abgelegt
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines selbstständigen Fischereirechtes oder im Besitz eines Gewässergrundstückes.
Kostenrahmen: 25-150 Euro
- Rechtliche Unterlagen zum Nachweis des Eigentums des selbst. Fischereirechtes in Kopie per Mail oder per Post
- Unterlagen können Eigentumsnachweise wie Grundbucheinträge des Gewässergrundstücks oder Weiterveräußerungsnachweise wie Pachtverträge sein
§ 6 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 7 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 9 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
+49 4347 704-0
+49 4347 704-116
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein