Fundsachen melden
Fundsachen melden
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Straßenbeleuchtung
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Frau Tanja Landsmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
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+49 481 605-0
tanja.landsmann[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
Informations-Punkt im Erdgeschoss
Frau Kerstin Ulrich
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
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0481 605-26
kerstin.ulrich[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
O.15
Frau Tanja Landsmann
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Frau Kerstin Ulrich
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein