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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Fundsachen melden

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

 

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Frau Tanja Landsmann

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Kontakt herunterladen
+49 481 605-0
tanja.landsmann[at]amt-heider-umland.de
Zimmer: Informations-Punkt im Erdgeschoss

Frau Kerstin Ulrich

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Frau Tanja Landsmann

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Zimmer: Informations-Punkt im Erdgeschoss

Frau Kerstin Ulrich

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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