Hundesteuer bezahlen
Hundesteuer bezahlen
Direkt online beantragen:
Hundesteuer onlineDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Frau Madlen Blender
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Kontakt herunterladen
+49 481 60533
madlen.blender[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.16
Herr Thomas Schröder
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Kontakt herunterladen
+49 481 605-31
0481 60570
thomas.schroeder[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.16
Frau Madlen Blender
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Kontakt herunterladen
+49 481 60533
madlen.blender[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.16
Herr Thomas Schröder
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Kontakt herunterladen
+49 481 605-31
0481 60570
thomas.schroeder[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.16
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein