Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2020
0481 97-1478
zulassungsbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein