Kinderreisepass beantragen
Kinderreisepass beantragen
Seit dem 01.01.2024 können Sie keinen neuen Kinderreisepass mehr beantragen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
§ 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
§ 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
§ 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
§ 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
§ 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
§ 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
§ 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
§ 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
§ 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Reisepass: Vorläufiger Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein