Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorge
Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
- Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
- Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
- Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
- Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).
- An die Fürsorgestellen für Kriegsopfer bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
- an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.
Regionale Hinweise
Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.
Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden.
Keine
Keine
- Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über laufende Verpflichtungen,
- Nachweise über Vermögen.
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide
+49 481 6960
+49 481 636199
post.hei[at]lasd.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
+49 4321 913-5
+49 4321 13338
post.nms[at]lasd.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/LASD
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Deliusstraße 2
24114 Kiel
+49 431 901-3365
+49 431 901-64410
wohnungsamt[at]kiel.de
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein