Ökokonto
Ökokonto
Seit Anfang 2007 kann jeder ein Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde einrichten. In einem Ökokonto werden auf freiwilliger Basis Flächen und Maßnahmen verwaltet, die zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensation angerechnet bzw. abgebucht werden können.
Voraussetzungen:
Die Maßnahmen müssen vor der Durchführung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Es muss sich um freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes handeln (ohne rechtliche Verpflichtung).
Die Maßnahme muss dauerhaft eine günstige Wirkung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben.
Es muss sich um eine aufwertungsfähige Fläche handeln (Flächen, die bereits dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, können nicht in Anspruch genommen werden).
Die Festlegung der Maßnahmen sowie die Anerkennung der Flächen erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde.Der Wert der Maßnahmen wird in Punkte umgerechnet (Ökopunkte) und längstens 10 Jahre (je 3 %) verzinst. Für Artenschutz- und Biotopmaßnahmen gibt es Zuschläge.
Für spätere Eingriffe (z. B. Bau eines Altenteilerhauses im Außenbereich) kann, wenn Ausgleichsmaßnahmen vor Ort nicht möglich sind, die Abbuchung vom Ökokonto erfolgen.
Die Ökopunkte sind handelbar, das heißt, sie können an Dritte veräußert werden. Maßgeblich ist jeweils der Naturraum, in dem der Eingriff stattfindet.
Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück;
Dokumentation des Ausgangszustands der Fläche;
Angaben über geplante Maßnahmen und angestrebten Zustand
§ 16 Bundesnaturschutzgesetz
§ 10 Landesnaturschutzgesetz
Ökokontoverordnung
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 0
04 81 / 97 - 15 80
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Frau Lea Janke
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
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0481 97-1510
0481 97-1580
lea.janke[at]dithmarschen.de
Frau Simone Kunkel
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
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0481 97-1785
0481 97-1580
simone.kunkel[at]dithmarschen.de
Herr Michael Schöne
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen
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0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de
Frau Dörte Twiesselmann
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.
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0481 97-1491
0481 97-1580
doerte.twiesselmann[at]dithmarschen.de
Frau Dr. Bianca Unger
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.
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0481 97-1886
0481 97-1886
bianca.unger[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Kreis Dithmarschen