Reisepass: Verlustanzeige
Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Keine
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach 1126
25731
Heide
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Frau Milena Dettlof
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
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0481 60556
gleichstellung[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E. 11,E.18
Frau Eylül Enginkaya
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
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+49 481 605-52
maya.detlefs[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.18
Frau Alexandra Georgius
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
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+49 481 605-53
alexandra.georgius[at]amt-heider-umland.de
Zimmer:
E.19
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein