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Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Sie und gegebenenfalls der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Sie sind im Besitz einer vom Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)),
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0),
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts.

 

Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Frau Marlitt Schuschel

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Marlitt Schuschel

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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