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Verpackungen: Vollständigkeitserklärung - Register

Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung für sämtliche Verkaufsverpackungen abzugeben.

Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eines Jahres für sämtliche Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine Vollständigkeitserklärung (kurz VE) abzugeben und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen.
Die Vollständigkeitserklärung ist durch den "Erst-In-Verkehr-Bringer" zu hinterlegen. Dies sind Unternehmen, die verpackte Ware als erste in Deutschland in den Handelsmarkt bringen, also z.B. Importeure, Abfüller, Eigenmarken des Handels. Vor der Hinterlegung muss die Vollständigkeitserklärung von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen über qualifizierte digitale Signatur validiert werden. Nach Hinterlegung und Prüfung stellt die Zentrale Stelle die Vollständigkeitserklärung ins VE-Register ein.

Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben für Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach den Materialarten: Glas, Papier, Pappe, Karton, Aluminium, Weißblech, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe. Eine Vollständigkeitserklärung müssen Betriebe abgeben, die pro Jahr

  • mehr als 80 Tonnen Glas- oder
  • mehr als 50 Tonnen Papier-/Pappe-/Karton- oder
  • mehr als 30 Tonnen Aluminium-/Weißblech-/Kunststoff-/Verbundverpackungen

in den Verkehr bringen. Bei Mengen unterhalb dieser Tonnage ist keine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Verpackungsregister

 

Durch die Vollständigkeitserklärung wird auf elektronischem Wege eine Erklärung über den Umfang an Verpackungen abgegeben, die an den privaten Endverbraucher verkauft wurden.

Register der Vollständigkeitserklärungen

 


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg

Montag 07:15 - 17:15 Uhr

Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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