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Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

 

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

 

§ 41 Flurbereinigungsgesetz

§ 41 Flurbereinigungsgesetz

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ländliche Neuordnung einschließlich freiwilliger Landtausch (Flurbereinigung nach GAK)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
+49 461 804-1
+49 431 804-240
flensburg.poststelle[at]llnl.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
+49 4821 66-0
+49 4821 66-2223
itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
+49 451 885-1
+49 451 885-270
luebeck.poststelle[at]llnl.landsh.de

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
+49 4347 704-0
+49 4347 704-116
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
+49 461 804-1
+49 461 804-240
flensburg.poststelle[at]lfu.landsh.de

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
+49 4821 66-0
+49 4821 66-2223
itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
+49 451 885-1
+49 451 885-270
luebeck.poststelle[at]lfu.landsh.de

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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