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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Wohnsitz Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

 

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Kirchspielsweg 6
25746 Heide
+49 481 605-0
+49 481 605-70
info[at]amt-heider-umland.de
www.amt-heider-umland.de

Postanschrift:
Postfach 1126
25731 Heide

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Frau Milena Dettlof

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Eylül Enginkaya

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Frau Alexandra Georgius

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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