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Automatensteuer

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

 

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Veronika Englert

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

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04836 990-26
0431 98866169-26
veronika.englert[at]amt-eider.de
Zimmer: 34

Frau Nike Hinrichsen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

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04836 99051
0431 98866169-95
nike.hinrichsen[at]amt-eider.de
Zimmer: 41

Frau Nadine Wegner

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

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04836 990-25
0431 98866169-48
nadine.wegner[at]amt-eider.de
Zimmer: 41

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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