Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
- An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.
Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
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Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht
Rungholtstraße 9
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1468
ordnungsrecht[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
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Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein