Gleichstellung der Frau
Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-5416
poststelle[at]sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170
Kiel
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Gleichstellungsbeauftragte
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Dorothee Schröder
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Gleichstellungsbeauftragte
Kontakt herunterladen
04836 990-81
0431 98866169-81
dorothee.schroeder[at]amt-eider.de
Zimmer:
5
Frau Dorothee Schröder
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Gleichstellungsbeauftragte
Kontakt herunterladen
04836 990-81
0431 98866169-81
dorothee.schroeder[at]amt-eider.de
Zimmer:
5
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
Postfach 7125
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein