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Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

 

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

 

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Theresa Borack

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04836 990-923
0431 98866169-923
theresa.borack[at]amt-eider.de
Zimmer: 1

Frau Theresa Borack

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

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04836 990-923
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theresa.borack[at]amt-eider.de
Zimmer: 1

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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