Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Veronika Englert

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

Kontakt herunterladen
04836 990-26
0431 98866169-26
veronika.englert[at]amt-eider.de
Zimmer: 34

Frau Nike Hinrichsen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

Kontakt herunterladen
04836 99051
0431 98866169-95
nike.hinrichsen[at]amt-eider.de
Zimmer: 41

Frau Nadine Wegner

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben

Kontakt herunterladen
04836 990-25
0431 98866169-48
nadine.wegner[at]amt-eider.de
Zimmer: 41

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

kununu widget

Kontakt

Öffnungszeiten