Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Veronika Englert
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04836 990-26
0431 98866169-26
veronika.englert[at]amt-eider.de
Zimmer:
34
Frau Nike Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04836 99051
0431 98866169-95
nike.hinrichsen[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Frau Nadine Wegner
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04836 990-25
0431 98866169-48
nadine.wegner[at]amt-eider.de
Zimmer:
41
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein