Prostitution: Verbot - Auskunft
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Romana Lorenzen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04836 990-37
0431 98866169-37
romana.lorenzen[at]amt-eider.de
Zimmer:
4
Frau Romana Lorenzen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
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romana.lorenzen[at]amt-eider.de
Zimmer:
4
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein