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Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Romana Lorenzen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04836 990-37
0431 98866169-37
romana.lorenzen[at]amt-eider.de
Zimmer: 4

Frau Romana Lorenzen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

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04836 990-37
0431 98866169-37
romana.lorenzen[at]amt-eider.de
Zimmer: 4

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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