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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten

Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Ute Peters-Sinoradzki

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten

Kontakt herunterladen
04836 990-955
0431 98866169-955
ute.peters-sinoradzki[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Frau Ute Peters-Sinoradzki

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten

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04836 990-955
0431 98866169-955
ute.peters-sinoradzki[at]amt-eider.de
Zimmer: 3

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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