Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2050
0481 97-1435
fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein