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Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung

Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Hans Maaßen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung

Kontakt herunterladen
04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer: 6

Herr Hans Maaßen

Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung

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04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer: 6

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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