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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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