Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Bei der Fahrerlaubnisklasse C, CE und D1 und D1E beträgt das Mindestalter 21 Jahre und bei D und DE beträgt es 24 Jahre.Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.
Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Gegebenenfalls Führungszeugnis
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Für diese Fahrerlaubnisklasse ist keine Ausnahme vom Mindestalter möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.
Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein