Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden
Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).
Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.
Als Barmittel gelten:
- Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
- Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
- übertragbare Inhaberpapiere wie zum Beispiel Reiseschecks, Schecks, Solawechsel und bestimmte Zahlungsanweisungen
- Rohstoffe, die im Verhältnis zu ihrem Volumen einen hohen Wert aufweisen; das sind Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent
Kurztext
- Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme
- Anmeldepflicht bei Grenzübertritt für mitgeführte Barmittel (Banknoten, Münzen, Schecks, Gold etc.)
- bei Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr
- Reisen außerhalb der EU: schriftliche Anmeldung unaufgefordert über Formular "Anmelderklärung für Barmittel", Abgabe bei Grenzübertritt
- zuständig: örtliche Zollbehörden
Das Formular "Barmittelanmeldeerklärung" steht Ihnen online als Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" im Zoll-Portal zur Verfügung.
Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" aus.
Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von 10.000 EUR oder mehr online oder schriftlich anmelden:
- Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
- Nutzen Sie dazu online die vom Zoll-Portal gebotene Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme".
- Nach Online-Übermittlung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Identifizierungscode, den Sie bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten angeben müssen, und über den Ihre Anmeldung aufgerufen werden kann.
- Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung angeben können.
- Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung im roten Ausgang angeben.
- Der Zoll prüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
- Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
- Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.
- Neben der vom Zoll-Portal gebotenen Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme", die Sie online in Anspruch nehmen können, können Sie die Anmeldung auch auf dem Papiervordruck ausfüllen und bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten abgeben.
Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.
Voraussetzungen
- Sie reisen aus einem Drittland nach Deutschland ein, aus Deutschland in ein Drittland aus oder durch Deutschland durch und
- Sie führen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr mit sich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens mehrere Minuten. Ergeben sich Annahmegründe, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, könnte diese auch mehrere Stunden betragen.
Es fallen keine Kosten an.
Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über:
- die oder den Mitführenden,
- die Eigentümerin oder den Eigentümer,
- die Empfängerin oder den Empfänger,
- die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel
Artikel 3 EU-Verordnung über die Überwachung von Barmitteln (2018/1672)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein