Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung
Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.
Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bauaufsicht
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
bauaufsicht[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo und Do 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein