Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.
Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die
- Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
- Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
- Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
- Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.
Weitere Informationen siehe auch https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und https://www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh
An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Keine.
Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).
Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein