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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Biotopschutz und Biotoppflege

Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan des Biotops,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

  • § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
  • Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

§ 30 BNatSchG

LNatSchG

NatSchZVO

Biotopverordnung

 

Regionale Hinweise

§§ 67 Bundesnaturschutzgesetz

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Biotopkartierung

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Frau Lea Janke

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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0481 97-1510
0481 97-1580
lea.janke[at]dithmarschen.de

Frau Simone Kunkel

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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0481 97-1785
0481 97-1580
simone.kunkel[at]dithmarschen.de

Herr Dirk Oesterreich

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Herr Michael Schöne

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de

Frau Dörte Twiesselmann

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

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0481 97-1491
0481 97-1580
doerte.twiesselmann[at]dithmarschen.de

Frau Dr. Bianca Unger

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

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0481 97-1886
0481 97-1886
bianca.unger[at]dithmarschen.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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