Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Regionale Hinweise
Für den Kreis Dithmarschen gilt:
Kinder stehen ab der Geburt sowohl Leistungen als auch ein Betreuungsangebot zu.
Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung (dazu gehören in erster Linie Hör- und Sehbehinderungen) wird die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gewährt.
Zuständigkeiten: für seelisch behinderte Kinder: Jugendamt und für geistig/körperlich behinderte Kinder: Eingliederungshilfe
Adressen:
25746 Heide, Stettiner Str. 30
27541 Brunsbüttel, Röntgenstr. 2
fd-soziale-teilhabe@dithmarschen.de
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Regionale Hinweise
Die ambulanten Hilfen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind für die Betroffenen und ihre Familien kostenfrei. Bei stationären und teilstationären Leistungen müssen die Eltern und der junge Mensch abhängig von Einkommen und Vermögen einen Kostenbeitrag leisten. Im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gibt es beitragsfreie Maßnahmen, die in § 138 SGB IX geregelt sind. Im Übrigen ist u.U. ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten.
§ 4 SGB IX streichen und §§ 90 ff SGB IX (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung) ergänzen
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Ganztagsschulen Förderung beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 110 - Soziale Teilhabe
Standorte: Heide & Brunsbüttel
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
fd-soziale-teilhabe[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:00 - 12:00 Uhr, Do. zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr, Mi. + Fr. geschlossen
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
www.dithmarschen.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Kreis Dithmarschen - KOMPASS - Beratungsstelle für frühe Hilfen und frühe Förderung
Esmarchstraße 51-53
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-4288
kompass2[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein