Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Frau Dr. Ingrid Austen
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
Kontakt herunterladen
0481 /97 1369
ingrid.austen[at]dithmarschen.de
Frau Kerstin Rehberg
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Verwaltung
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0481 /97 1345
kerstin.rehberg[at]dithmarschen.de
Frau Dr. Ingrid Austen
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Frau Kerstin Rehberg
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein