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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

 

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Frau Dr. Ingrid Austen

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Frau Kerstin Rehberg

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Frau Dr. Ingrid Austen

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Frau Kerstin Rehberg

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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