Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
- Bescheinigung in Steuersachen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Frau Dr. Ingrid Austen
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
Kontakt herunterladen
0481 /97 1369
ingrid.austen[at]dithmarschen.de
Frau Kerstin Rehberg
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Verwaltung
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0481 /97 1345
kerstin.rehberg[at]dithmarschen.de
Frau Dr. Ingrid Austen
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Frau Kerstin Rehberg
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein