Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
- Handwerkskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Kurztext
- Ausstellung fachkundige Stellungnahme
- Brauchen arbeitslose Gründungsinteressierte, um bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen zu können
- Fachkundige Stelle: Industrie- und Handelskammer oder andere Institutionen (Handwerkskammern, Gründerinitiativen, Banken o.ä.)
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
- Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfsâ und Finanzierungsplan, Umsatzâ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
- Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.
Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.
In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfsâ und Finanzierungsplan
- Umsatzâ und Rentabilitätsvorschau
- Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Ãbersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.
§ 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Rechtsbehelf
Keine formalen Rechtsbehelfe möglich
- Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein