Fahrerlaubnis: Namen ändern
Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Behördennummer 115
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2050
0481 97-1435
fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein