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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Kurztext

  • Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
  • für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
  • die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
  • zuständig: untere Jagdbehörde

 

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

 

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

 

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht

Rungholtstraße 9
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1468
ordnungsrecht[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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