Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik.
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
In Deutschland sind diese Straftatbestände in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die §§ 299 ff. StGB einschlägig.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern regelt § 108e StGB.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Diese sind in § 299a und § 299b StGB geregelt.
- Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein,
- Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
- Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
- Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein
Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein
Folgende Unterlagen wären hilfreich:
- Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
- Medien (z.B. Fotografien) oder auch
- Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.
Weitere Informationen finden Sie auch
- in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
- im Erlass Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
- in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
- oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Bekämpfung schwerer Wirtschaftskriminalität
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gleichstellung der Frau
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein