Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe soll mit Hilfe von EU-Direktzahlungen ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden.
Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Direktzahlung ist aufgeteilt in
- die Basisprämie,
- die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden Greeningprämie - (Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse),
- die Umverteilungsprämie,
- die Junglandwirteprämie sowie
- die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.
Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.
Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.
Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.
Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.
Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.
Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an aktive Betriebsinhaber gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.
An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).
Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.
Keine
Sammelantragsverfahren:
Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:
- Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus.
- Die Bearbeitungsinformationen stehen im Anwenderhandbuch zum InetWebClient, welches im Online-Verfahren heruntergeladen werden kann.
Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Öffentliche Ausschreibung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein