Naturparke
Naturparke
Naturparke dienen dem Schutz von Natur und Landschaft.
Naturparke sind Vorbildlandschaften, die sich besonders für die naturnahe Erholung von Menschen eignen. Sie wurden geschaffen, um großräumige Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen und wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind, zu erhalten, zu pflegen und wiederherzustellen. Jeder Naturpark repräsentiert eine einzigartige Landschaft mit ihrem besonderen Erscheinungsbild.
Naturparke
- fördern eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,
- verbessern die Erholungsmöglichkeiten insbesondere in den Ballungsgebieten und
- fördern, besonders in strukturschwachen Regionen, die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus.
Hierdurch sowie durch spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen schützen sie Natur und Landschaft und tragen damit ebenso wie durch die Vermarktung regionaler Produkte zur wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion bei.
Schwerpunkte der Arbeit der Naturparke sind Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie fördern ein breites Umweltbewusstsein, die regionale Identität und das Verständnis für den Naturschutz und für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des ländlichen Raumes. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt von Bau- und Bodendenkmalen sowie die Weiterentwicklung der Siedlungs- und Baukultur. Konkrete Aufgaben der Naturparke sind ferner die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erholung, Mitwirkung an Planungen, die das Naturparkgebiet betreffen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Weitere Informationen, einschließlich einer Karte der bestehenden Naturparke, finden Sie unter beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche außerhalb eines bestimmten Schutzzeitraums
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Informationen über Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren erhalten
- Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein