Sozialpass
Sozialpass
In vielen Städten und Kommunen gewähren Sozialpässe seinen Inhaberinnen und Inhabern besondere Vergünstigungen u.a. in kommunalen Einrichtungen oder bei kommunalen Veranstaltungen und unterstützen somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Neben dem Begriff des Sozialpasses sind diese vieler Orts auch unter Stadtpass oder Familienpass bekannt.
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein