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Sportförderung beim Land beantragen

Durch die allgemeine Sportförderung sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes gefördert werden.

Sportförderung

Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und –verbände. Gefördert werden hier insbesondere:

  • Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
  • Partnerschulen des Leistungssports,
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
  • Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
  • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
  • Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
  • Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
    Fußball Fan-Projekte

 

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

 

Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).

LSV SH

Allgemeine Sportförderung

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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