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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Kurztext

  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Zuständig: Jugendamt

 

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
www.dithmarschen.de/

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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