Hygienebelehrung nach §43 IfSG (ehem. Gesundheitszeugnis)
Der Zweck der Hygienebelehrung ist es, über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gemäß § 42 IfSG zu informieren, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Belehrt werden Personen, die in Bereichen tätig sind, in denen Sie direkten Kontakt zu unverpackten Lebensmitteln haben. Die Hygienebelehrungen werden von speziell geschultem Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Die Belehrung nach §43 IfSG stellt sicher, dass Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung von Infektionskrankheiten darstellen könnten, über die entsprechenden Verbote und Pflichten informiert werden. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Vorbeugung von Krankheitsausbrüchen.
Wie kann ich mich für eine Belehrung anmelden?
Für eine Online-Belehrung können Sie sich über folgende Seite anmelden: Hier geht es zur Online-Belehrung
Für eine die Hygienebelehrung in Präsenz können Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns anmelden. Eine Anmeldung ist zwingend notwendig, damit wir ausreichend Ressourcen für Sie einplanen können.
Wann und wo finden die Hygienebelehrungen statt?
In der Regel finden jeden Donnerstag Hygienebelehrungen statt. Treffpunkt ist das Gesundheitsamt.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie ein Dokument mit, mit welchem Sie sich ausweisen können, damit wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aushändigen können.
Wie hoch sind die Kosten für eine Belehrung?
Die Kosten für eine Präsenzbelehrung liegen in der Regel bei 30€.
Ist eine Kopie erforderlich?
Sofern Sie für eine in Präsenz durchgeführte Belehrung eine Kopie (Zweitschrift) einer Bescheinigung nach § 43 IfSG benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum an belehrung[at]dithmarschen.de.
Weitere Informationen zum Thema Hygienebelehrung finden Sie hier: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen