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Hygienebelehrung Online

Wie funktioniert eine Online-Belehrung?

Das Gesundheitsamt des Kreises Dithmarschen hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung (folgen Sie dem Link an der rechten Seite).
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgerät 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf (nach Ihrer persönlichen Auswahl) angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis in die Webcam, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie noch die datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden einige Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an belehrung[at]dithmarschen.de.
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einen gültigen Personalausweis
  • bei Minderjährigen ist eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten vor dem Termin per E-Mail an ifsg[at]tz-glehn.de zu senden
  • ggf. Ehrenamtskarte, Feuerwehrdienstausweis oder Bescheinigung der Schule über ein Schulpraktikum

 

Kosten und Bezahlung

Die Gebühr für die Online-Belehrung beträgt 30 EUR.
Die Bezahlung kann per Giropay, Kreditkarte, PayPal oder Überweisung per Vorkasse erfolgen.

 

Ist eine Gebührenbefreiung möglich?

Von der Gebühr für eine Belehrung sind befreit:

  • Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein (www.ehrenamtskarte.de). 
  • Inhaber einer JuLeiCa (Jugendgruppen-Leiter-Card)
  • Inhaber eines Feuerwehrdienstausweises 
  • Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen aus dem Kreis Dithmarschen, die eine Belehrung für ein Schulpraktikum benötigen.

WICHTIGER HINWEIS: Ein entsprechender Ausweis oder eine Praktikumsbescheinigung ist eingescannt oder als Foto per E-Mail vor der Anmeldung an belehrung[at]dithmarschen.de einzureichen.

Eine Gebührenbefreiung ist nur möglich, wenn die Tätigkeit für die Belehrung, im Zusammenhang mit der angegebenen ehrenamtlichen Tätigkeit steht und hierfür auch erforderlich ist. Lediglich nachweislich ehrenamtlich tätig zu sein, genügt nicht.

Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit einem Gutscheincode, sofern der Nachweis ausreicht. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform eine Belehrung kostenfrei buchen.

Eine Gebührenbefreiung für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr o.ä. wird nicht gewährt. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich, wenn die Kosten von dritter Seite erstattet werden oder auf die Leistung umgelegt werden können (z.B. Kindergartenbeiträge).

 

Technische Hilfe

Sofern es vor oder während der Online-Belehrung zu technischen Problemen kommt, wenden Sie sich bitte gerne an die Hotline 02182/850765.

 

Kopie erforderlich?

Sofern Sie eine Kopie (Zweitschrift) einer Bescheinigung nach § 43 IfSG benötigen (eine Erst-Belehrung ist in so einem Fall bereits in der Vergangenheit durchgeführt worden), wenden Sie sich bitte für die Übersendung einer Zweitschrift für eine Online-Belehrung per E-Mail mit vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum an ifsg[at]tz-glehn.de

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