Untere Wasserbehörde (UWB)
Die untere Wasserbehörde ist zuständig für alle oberirdischen Gewässer und für das Grundwasser innerhalb Dithmarschens.
Die Aufgaben umfassen:
- Erteilung von Genehmigungen und wasserrechtlichen Erlaubnissen nach Durchführung von förmlichen Verfahren, Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für
- Wasserentnahmen aus und Einleitungen in Oberflächengewässer und Grundwasser
- Bau und Betrieb von Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen inklusive Hauskläranlagen und Direkteinleitungen
- Wasserbauliche Maßnahmen in und an Gewässern einschließlich z. B. der Stauanlagen für Fischteiche, Regenrückhaltebecken und Sandfänge
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z. B. Heizöl- und Dieseltanks
- Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Deichaufsicht an den Binnendeichen der Eider
- Kontrolle der Gewässergüte von Gewässern
- Öffentliche Wasserversorgung
- Grünlandumbrüche in der Landwirtschaft
- Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauleitplänen u.ä.
- Überwachung von Auflagen in Zulassungen von Wasserentnahmen, Abwasserbehandlungsanlagen, Einleitungen jeglicher Art und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Verfolgung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen