Wasser, Boden & Abfall
Der Fachdienst Wasser, Boden und Abfall deckt die Aufgaben der drei Behördenbereiche Abfall, Boden/Altlasten und Wasser/Abwasser ab.
Die Zuständigkeiten der "unteren Abfallentsorgungsbehörde" ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Landesabfallwirtschaftsgesetz, die der "unteren Bodenschutzbehörde" aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie aus dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz und die der "unteren Wasserbehörde" aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz, dem Abwasserabgabengesetz und Wasserabgabengesetz.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen sowie Anträge und Merkblätter finden Sie hier: