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Abfallentsorgungsbehörde (UAB)

Die untere Abfallentsorgungsbehörde ist zuständig für die Steuerung der Abfallströme in Dithmarschen. Die Ziele dieser Steuerung sind die Vermeidung von Abfällen, angefallene Abfälle zu verwerten oder möglichst schadlos zu beseitigen.

Die Aufgaben umfassen:

  • Überwachung abfallerzeugender Betriebe
  • Überwachung von Klärschlammaufbringungen
  • Überwachung von Biokompostaufbringungen
  • Überwachung der Entsorgung von Gebäudeabbrüchen
  • Überwachung der Entsorgung von Brandruinen
  • Verfolgung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen

Mit der Planung und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung für Abfälle aus privaten Haushaltungen ist die Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH (AWD) vom Kreis Dithmarschen beauftragt. Grundlage hierfür ist ein Abfallmanagementvertrag gemäß § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wurde der AWD die Entsorgungspflicht vom Umweltministerium gemäß § 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) übertragen. Die AWD ist zuständig für die Rechnungsstellung der Abfallentgelte für das gesamte Kreisgebiet und daher Ihr Ansprechpartner für An-, Ab- und Ummeldewünsche von Restabfall-, Bio- und Papiertonnen.

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