Untere Bodenschutzbehörde (UBB)
Bodenschutz hat zum Ziel, die komplexen ökologischen Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und kontaminierte Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren.
Die untere Bodenschutzbehörde wird deshalb beteiligt an und nimmt Stellung zu:
- Flächennutzungsplanungen
- Bebauungsplanungen
- Bauvorhaben
Die Bodenschutzbehörde veranlasst oder führt selbst durch:
- Gefährdungsabschätzungen von Altablagerungen und Altstandorten von Gewerbe und Industrie
- Sanierungsmaßnahmen bei Boden- und Gewässerverunreinigungen
Die UBB hat in den letzten Jahren ein kreisweites Altlastenkataster aufgebaut. Die erhobenen Daten und Informationen sind größtenteils öffentlich zugänglich und können eingesehen werden.