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Beseitigung von Anlagen beantragen

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-


+49 481 6850-0
+49 481 65211
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html

Postanschrift:
Postelweg 1
25746 Heide

Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Olivera Classen

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-615
+49 481 6850-7615
olivera.classen[at]stadt-heide.de
Zimmer: 017

Frau Jeannine Gringmuth-Dallmer

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-614
+49 481 6850-7614
jennifer.gringmuth-dallmer[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 711

Frau Ilse Kroll

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-624
+49 481 6850-7624
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 706

Herr Heino Lanken

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-613
+49 481 6850-7613
heino.lanken[at]stadt-heide.de
Zimmer: 003

Herr Christian Möller

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

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+49 481 6850-628
+49 481 6850-7628
christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 707

Frau Marie Wollatz

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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