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Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Privatkrankenanstalten,
  • Schaustellungen von Personen,
  • Spielhallenbetrieb,
  • Pfandleihgewerbe,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Versteigerergewerbe,
  • Makler und
  • Versicherungsvermittler.

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

 

  • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

Gewerbeordnung (GewO)

VwGebV

 


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Stadt Heide - FD 21 Öffentliche Sicherheit -Ordnungsverwaltung-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
+49 481 65211
ordnungsamt[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/buergerdienste-und-sicherheit/oeffentliche-sicherheit.html

Besuchszeiten Rathaus:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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