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Gleichstellung der Frau

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

 

Regionale Hinweise

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.

 

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

 

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von der Koordinierungsstelle des Landes betreut.

 

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

 

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Heide ist nach § 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hauptamtlich besetzt.

 

Für Fragen zur Gleichberechtigung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Gabriela Petersen der Stadt Heide zur Verfügung.

Tel.: +49 481 6850-150

E-Mail: gabriela.petersen@stadt-heide.de

 

Rechtsgrundlagen

  • Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)
  • Art. 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Verf SH)
  • § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH).

 

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

 

Externe Links

 

An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

 

Regionale Hinweise

An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).


Für Fragen zur Gleichberechtigung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) der Stadt Heide zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gleichstellung von Frauen und Männern

 


Ansprechpartner

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-5416
poststelle[at]sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html

Postanschrift:
24170 Kiel

Gleichstellungsstelle

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-150
+49 481 6850-7150
gleichstellungsstelle[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/gleichstellungsstelle.html

Besuchszeiten Rathaus:
vormittags:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
nachmittags:
donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Claudia Röttger

Mitarbeiter Gleichstellungsstelle

Kontakt herunterladen
+49 481 6850-150
+49 481 6850-7150
gleichstellungsstelle[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 106

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+49 481 6850-150
+49 481 6850-7150
gleichstellungsstelle[at]stadt-heide.de
Zimmer: Zi. 106

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:
Postfach 7125
24171 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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